Aktuell für die nächsten Jahre, die EG-Wasserrahmenrichtlinie - wie erreichen wir das Ziel
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie ist seit 2000 in Kraft. Sie nennt als klares Ziel den guten ökologischen Zustand = gute Lebensraumqualität für alle Gewässer. Standorttypische Organismen werden zeigen, ob dieses Ziel erreicht wird.
Der folgende Text ist bald 5 Jahre alt. Wir befinden uns im Jahr 2021. Blick auf Jahresende: so gut wie am Ende des 1. Verlängerungszeitraums - sind wir dem Ziel näher gekommen? - Kaum! - Nicht zu fassen, der alte Text gilt fort.
Verdammt lang her - kaum etwas verändert?!
2017 - nicht "10 years after", schon 20 Jahre her: Veranstaltet und 1997 veröffentlicht vom VSÖ (Verband Selbständiger Ökologen) wurden Beiträge im Rahmen eines Seminars "Renaturierung von Fließgewässern und Auen" (Download Gesamtband).
Das Einleitungsreferat wurde gehalten unter der Überschrift "Wird zu viel untersucht und zu wenig getan?".
Heute, 20 Jahre später, wundert man sich fast über den Inhalt - er ist immer noch gültig.
Nach einer kleinen Gewässerschutz-Historie wird an einigen konkreten Beispielen der Überschriftsfrage nach gegangen.
Das Fazit fordert,
- Sackgassen im Handeln und falsche Geldausgaben ("verlorene Optionen") zu vermeiden,
- Aktionen "Umweltschutz gegen Umweltschutz" als contraproduktiv zu erkennen und zu unterlassen,
- Kompetenz, Solidarität und Ausdauer in Richtung Ziel-Erreichen aufzubieten und - ganz wesentlich -
- eine klare, verständliche Sprache beim Vermitteln der komplexen Zusammenhänge zu gebrauchen.
(Davis 1994)
Dies alles gilt es angesichts der Themen- und Fristensetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls ins Zentrum des Handelns zu stellen. Planungsüberfrachtete und zu wenig handlungsorientierte Ansätze werden das Ziel verfehlen
[2017: Ich ärgere mich, dass diese uralte Seite Recht behalten hat!
April 2021: Das hat sich leider bis zum Erreichen des ersten Verängerungszeitraums am Ende diesen Jahres mit Sicherheit nicht geändert.].